Bekanntmachung
Öffentlicher Bewerbungsaufruf zur Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Altenholz
gem. § 11 der Schiedsordnung für das Land
Schleswig-Holstein (SchO)
Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für das Gebiet der Gemeinde Altenholz ist neu zu besetzen.
Die Aufgabe von Schiedspersonen ist es, bei Bedarf Rat zu geben, Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu schlichten, beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Wahl erfolgt gem. Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein (SchO) durch die Gemeindevertretung. Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt fünf Jahre.