Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GOVBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2015 (GOVBl. Schl.-H. S. 105), und der §§ 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30. September 2015 folgende Satzung erlassen:

Bekanntmachung der 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Altenholz (Ausbaubeitragssatzung)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 105), und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 30. September 2015 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Eine gewerbliche Nutzung nach Satz 1 liegt auch dann vor, wenn diese Nutzung für das Grundstück erhöhten Ziel- und Quellverkehr auslöst, der einer gewerblichen Nutzung nach dem Gewerberecht entspricht."

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Altenholz, 6. Oktober 2015

Ehrich
Bürgermeister