Jährlich wird bei einem Prozent der Bevölkerung Deutschlands der sogenannte Mikrozensus durchgeführt. Diese Erhebung betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14 700 zufällig ausgewählte Haushalte und liefert unter anderem Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation sowie Aus- und Weiterbildungen. Der Mikrozensus wird vom Statistischem Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein im Verlauf des ganzen Kalenderjahres durchgeführt.
Als Rechtsgrundlage dient hierbei das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016. Da bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinde Altenholz zur Befragung herangezogen werden können. Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten unter anderem mit Laptops ausgestattet. Die betroffenen Haushalte werden vom Statistischen Amt durch ein Ankündigungsschreiben sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.statistik-nord.de/mikrozensus