1. Änderungssatzung über die Verleihung der Ehrenmedaille
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 28 Nr. 2 und Nr. 8 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl. – H. S. 57) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.3.2017 (GVOBI. Schl.-H. S. 140) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.06.2023 folgende Satzung zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern mit der Ehrenmedaille erlassen:
Artikel 1
Der § 1 wird wie folgt neu gefasst:
§ 1
(5) Die Ehrenmedaille kann Personen auch posthum innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Tod verliehen werden und ist nicht übertragbar.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Altenholz, 11.09.2023
Buchau
Bürgermeister
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Altenholz