Hunde im Wald
Nach § 17 Waldgesetz S-H dürfen Hunde grundsätzlich nur angeleint in den Wald mitgenommen werden!
Nach § 17 Waldgesetz S-H dürfen Hunde grundsätzlich nur angeleint in den Wald mitgenommen werden!
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Gemäß § 16 b der Gemeindeordnung und § 10 der Hauptsatzung lade ich Sie sehr herzlich für
Donnerstag, den 25. Februar 2016, um 19.30 Uhr,
zu einer Einwohnerversammlung in das Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz, Klausdorfer Straße 78 b, 24161 Altenholz, ein.
Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger!
Weltweit gibt es derzeit ein Thema, das besonders intensiv und vielschichtig diskutiert wird: die wachsende Zahl von Menschen, die aus ihren Heimatländern zu uns nach Europa fliehen. Die Bilder von zerstörten Städten in Syrien und Afghanistan sind uns geläufig und führen uns das Elend vor Augen. Die Greueltaten des sog. „Islamischen Staates", der Taliban und der Terrorgruppe Boko Haram lassen uns erschaudern.
Die Konfirmandin Laura Brügmann aus Altenholz hielt am Volkstrauertag anlässlich der Gedenkfeier in der Friedhofskapelle eine eindrucksvolle Rede, die hier im Wortlaut wieder gegeben wird:
"Der Volkstrauertag ist eine alte Tradition und vielleicht gerade deshalb ist es eine, die meine Generation nicht besonders hochhält. Warum? Naja, vielleicht weil wir anders trauern. Wir kennen das Gefühl nicht, dass unsere Liebsten irgendwo an der Front in einem sinnlosen Krieg einen sinnlosen Tod gestorben sind. Wir können uns schlecht vorstellen, dass ein ganzes Volk trauert. Vielleicht weil Krieg uns meist nur noch in den Nachrichten erreicht, die wir wegschalten oder in der Zeitung, die wir beiseite legen oder in den Geschichtsbüchern, die wir einfach zuklappen. Der Krieg ist meistens weit weg.
Stichwort: Wohnungsgeberbestätigung
Das neue Bundesmeldegesetz führt das bisher geltende Melderechtsrahmengesetz (MRRG) des Bundes und die Meldegesetze der Bundesländer zusammen und schafft erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften.