Straßenbeleuchtung: Umsetzung von Energiesparmaßnahmen
Der Ausschuss für Umwelt und Liegenschaften hat am 06.09.2022 beraten und beschlossen, Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde umzusetzen.
Der Ausschuss für Umwelt und Liegenschaften hat am 06.09.2022 beraten und beschlossen, Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde umzusetzen.
Hausordnung der Gemeinde Altenholz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Altenholz sowie dessen Außenstellen und alle Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Altenholz, welche als öffentliche Einrichtung betrieben
Das Ordnungsamt ruft alle Personen mit Grundeigentum auf, sich an einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion vom 26.09. bis zum 09.10.2022 zu beteiligen!
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich Personen mit Grundeigentum oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet, soweit ein Rattenbefall festgestellt oder vermutet wird. Die Verantwortlichkeit und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz und der Kreisverordnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Näheres zur Kreisverordnung unter www.kreis-rendsburg-eckernförde.de/kreisverwaltung/kreisrecht) ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den oben genannten Personen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Die Gemeinde Altenholz freut sich über ihre neue Boule-Bahn. Am 23.09.2022 um 13:30 Uhr wird sie offiziell eröffnet und kann bespielt werden. Es sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu der Eröffnung eingeladen.
Zum 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Für die neue Bewertung der Grundstücke müssen alle Personen, die Grundeigentum besitzen, ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Diese Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über www.elster.de oder, wenn kein Elsterkonto besteht, unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abzugeben. In den Fällen, in denen keine technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann die Erklärung auch in Papierform an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Liebe Altenholzerinnen und Altenholzer,
aufgrund von Lieferverzögerungen kann die heutige AN Nr. 10 frühestens ab dem späten Nachmittag verteilt werden.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit, die AN digital zu lesen. Sie steht Ihnen hier als PDF-Datei (7,5 MB) zur Verfügung.
Gemeinde Altenholz
Haupt- und Ordnungsamt