Informationen zur Grundsteuerreform
Zum 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Für die neue Bewertung der Grundstücke müssen alle Personen, die Grundeigentum besitzen, ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Diese Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über www.elster.de oder, wenn kein Elsterkonto besteht, unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abzugeben. In den Fällen, in denen keine technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann die Erklärung auch in Papierform an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.