Bekanntmachung über die Möglichkeit des online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021

Veröffentlicht in Bundestagswahl 2021

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Altenholz eingetragen sind, können nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen.

Für den Beantragungsprozess sind die Daten aus der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Diese wird Ihnen spätestens bis zum 05. September 2021 zugesandt. Den entsprechenden Hyperlink finden Sie hier:

Link zum Wahlschein

Altenholz, 13. August 2021

GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Bürgermeister
-als Gemeindebehörde für die Bundestagswahl-

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Veröffentlicht in Bundestagswahl 2017

1.

Am Sonntag, dem 24. September 2017, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Gemeinde Altenholz ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt:

Bekanntmachung über die Möglichkeit des online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Bundestag am 24. September 2017

Veröffentlicht in Bundestagswahl 2017

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen.

Für den Beantragungsprozess sind die Daten aus der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Den entsprechenden Hyperlink finden Sie hier:  
https://webservice.dataport.de/e01_5805_internet_briefwahlantrag/?kunde=01058005&wahltag=2017-09-24

Altenholz, 25. August 2017

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindebehörde für die Bundestagswahl

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Veröffentlicht in Bundestagswahl 2017

 

1.

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Altenholz wird in der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, BürgerBüro, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Das Wählerverzeichnis kann ausschließlich an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl nach den Maßgaben des § 17 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), eingesehen werden. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 4. September 2017 bis zum 8. September 2017, spätestens am 8. September 2017 um 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, Zimmer 112, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie oder er nicht Gefahr laufen will, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises 5 – Kiel

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

5.1

eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

 

5.2

eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,

   

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8. September 2017) versäumt hat,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist oder

c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Der der Wahlbenachrichtigung beigefügte Vordruck kann für die Beantragung verwendet werden. Die Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gewahrt. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die Gemeindebehörde (Wahlamt) ist geöffnet am

Samstag, 23. September 2017 von 08.00 bis 12.00 Uhr und am

Wahlsonntag, 24. September 2017 von 08.00 bis 15.00 Uhr.

6.

Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten zugleich

 
  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der vollständigen Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für andere ist nur zulässig, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der verschlossene rote Wahlbrief, der Stimmzettel im blauen Stimmzettelumschlag und der Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Briefwahlbezirks zugeht.

Altenholz, 25. August 2017

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindebehörde für die Bundestagswahl

Mitglieder für die Wahlvorstände der Bundestagswahl am 24. September 2017 gesucht

Veröffentlicht in Bundestagswahl 2017

Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt.

Diese Wahl beschäftigt die Verwaltungen schon heute, denn es sind hierfür umfangreiche Vorbereitungen zu treffen, u.a. die Besetzung der Wahlvorstände.
In der Gemeinde Altenholz werden fünf Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein aus mindestens sechs Mitgliedern bestehender Wahlvorstand einzusetzen ist. Daneben wird mindestens ein besonderer Briefwahlvorstand eingerichtet.