Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Altenholz

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Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 i.V.m. §§ 47d und 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 308) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.07.2024 folgende Satzung erlassen:

pdfNeufassung_der_Satzung_für_den_Kinder-_und_Jugendbeirat.pdf

 

Altenholz, den 10.07.2024

Mike Buchau

Bürgermeister

Kinder- und Jugendbeirat

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Der neue Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Altenholz setzt sich wie folgt zusammen:

Name Funktion Gremium Verein/Verband/Schule
Line Widera  Vorsitzende Gemeindevertretung, Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend, Hauptausschuss Gemeinschaftsschule Friedrichsort (IGF) 
Anton Eck  Kassenwart Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Gymnasium Altenholz
Bjarne Böhl   Ausschuss für Bau und Infrastruktur, Lenkungsausschuss Städtebauförderung und Sanierung Schulzentrum Gemeinschaftsschule Altenholz
Thies Staack   Finanz- und Wirtschaftsausschuss Gemeinschaftsschule Altenholz
Anna Petri      Gemeinschaftsschule Altenholz 

Nach der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat (KJB) in der Gemeinde Altenholz besteht ein Kinder- und Jugendbeirat (KJB) als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen. Nach Ablauf der zweijährigen Amtszeit ist nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung eine Neuwahl durchzuführen.

In den KJB können Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 21 Jahre gewählt werden.

Der KJB freut sich über jedes neue Mitglied. Die öffentlichen Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates werden über die Homepage bekannt gegeben.