Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-135 c BauGB

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Aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) und des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.12.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 473), wird nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 25.03.2015 folgende Satzung erlassen:

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

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Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Hans-Dieter Thimjahn ist ein Sitz in der Gemeindevertretung Altenholz für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) frei geworden und neu zu besetzen.

Als nächste Bewerberin auf der zur Kommunalwahl 2013 eingereichten Liste der CDU ist Frau Renate Haberer zu berücksichtigen.

Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz stelle ich hiermit fest, dass Frau Renate Haberer in die Gemeindevertretung Altenholz nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Altenholz gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Einspruch einlegen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für das „Gebiet südöstlich der Straße ‚Am Dehnberg‘, westlich der Claus-Rixen-Schule und nordöstlich der freien Landschaft“

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 28. Januar 2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 für das „Gebiet südöstlich der Straße ‚Am Dehnberg‘, westlich der Claus-Rixen-Schule und nordöstlich der freien Landschaft" aufzustellen.

Planungsziel:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung eines Wohngebietes geschaffen werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 17. Februar 2015

Ehrich
BürgermeisterB Plan 39

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Altenholz nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28. Januar 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" und die Begründung liegen

vom 9. März 2015 bis 10. April 2015

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.Langkoppel