Ausnahmen von der Quarantäne für Kontaktpersonen im medizinischen und pflegerischen Bereich mit Boosterimpfung möglich
Um die Versorgungssicherheit im Kreisgebiet gewährleisten zu können und zur Entlastung der im medizinischen und pflegerischen Bereich tätigen Personen, wendet das Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde die bestehenden Regelungen im Rahmen seiner rechtlichen Ausnahmemöglichkeiten wie folgt an:
Quarantäneausnahme für medizinisches und pflegerisches Personal zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bei Boosterimpfung
Voraussetzungen der Sonderregelung:
- Zugehörigkeit zu folgenden Berufsgruppen:
- Medizinisches und pflegerisches Personal
- Bescheinigung durch den Arbeitgeber
- Symptomfreiheit: Die Symptomfreiheit ist über Selbstmonitoring sicherzustellen
- Strikte FFP-2-Maskenpflicht
- Keine gemeinsamen Pausenzeiten mit dem übrigen Personal
- 2G-Plus: Die Sonderregelung gilt ausdrücklich nur für Personal mit Boosterimpfung
Folgen der Sonderregelung: Quarantäneausnahme zum Zwecke der Arbeitsaufnahme
- Ausnahme zum Zwecke der Arbeitsaufnahme: Nur im Rahmen dieser Sonderregelung für kritische Infrastrukturen „zum Zwecke der Arbeitsaufnahme“ gilt somit folgendes: Personal der kritischen Infrastrukturen, die mit Corona-Infizierten in Kontakt waren, dürfen bei Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ihre Wohnstätte verlassen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen.
- Öffentliche Busse oder Züge dürfen sie allerdings nicht nutzen.
- Jegliche Freizeitaktivitäten, aber auch einkaufen gehen oder die Kinder zur Schule bringen, ist untersagt.
- Jenseits des Arbeitsplatzes gelten die allgemeinen Absonderungsregelungen weiterhin.
Die Regelung kann von den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ab sofort umgesetzt werden.