Die Gleichstellungsbeauftragte fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Gemeindeverwaltung und trägt dazu bei, die Lebensbedingungen von Mädchen und Frauen in der Gemeinde Altenholz zu verbessern. Die rechtliche Grundlage für die Gleichstellungsarbeit befindet sich in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Artikel 3, Absatz 2 GG)
Der Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten umfasst
die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung und der von dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung,
die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen
die Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in derGemeinde,
das Angebotvon Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen,
die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, umfrauenspezifische Belange wahrzunehmen.
Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie
Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Familie und Politik haben
Beratung zum Thema „Gewalt in der Familie“ wünschen oder einen Frauenhausplatz benötigen
sich in der Familie, im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz auf Grund Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen oder eine Benachteiligung einer anderen Person beobachten
eine Mädchen- /Frauengruppe suchen oder gründen möchten
Informationsbroschüren oder –flyer zu weiteren Beratungsangeboten suchen
Hilfetelefone
Gewalt gegen Frauen: 0800 011 60 16 (gebührenfrei)
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Rendsburg-Eckernförde: Frau Silvia Kempe-Waedt E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ansprechperson im Rathaus
Frau Schirr-Schmidt
Tel: 0431 32 01-153
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