zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25. Juli 2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 121), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Ges. v. 04. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 15. Oktober 2025 folgende 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel 1
In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von 4,43 € in 4,81 € geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von 0,92 € in 1,23 € geändert.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Altenholz, den 12. November 2025
Mike Buchau,
Bürgermeister