Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Zustellung durch amtliche Bekanntmachung, 17.02.2026

An Herrn Michael Karam, letzte bekannte Anschrift: Dehnhöft 8, 24161 Altenholz, werden hiermit für die Gemeinde Altenholz, vertreten durch den Bürgermeister, Allensteiner Weg 2–4, 24161 Altenholz drei Schriftstücke öffentlich zugestellt.
Die Zustellung der Schriftstücke erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 
Die Schriftstücke können vom Zustellungsadressat gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild im Fachbereich III der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2–4, 24161 Altenholz, zu den Öffnungszeiten in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen das mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste bzw. Rechtsnachteile drohen können. 

Gemeinde Altenholz, 17. Februar 2026

Im Auftrag
gez. Blachnich