Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Zustellung durch amtliche Bekanntmachung

An Frau Renate Falke, letzte bekannte Anschrift: Grasweg 33, 24161 Altenholz, werden hiermit für die Gemeinde Altenholz, vertreten durch den Bürgermeister, Allensteiner Weg 2–4, 24161 Altenholz zwei Schriftstücke öffentlich zugestellt.

Die Zustellung der Schriftstücke erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 

Die Schriftstücke können vom Zustellungsadressat gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild im Fachbereich III der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2–4, 24161 Altenholz, zu den Öffnungszeiten in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste bzw. Rechtsnachteile drohen können. 

Gemeinde Altenholz, 23. April 2026

Im Auftrag
gez. Blachnich