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Öffentliche Zustellung durch amtliche Bekanntmachung, 27.05.2025

Durch öffentliche Bekanntmachung § 155 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) öffentlich wird zugestellt:
Schriftstück vom 12.05.2025
an
Herrn Mickael KARAM
letzte bekannte Anschrift: Dehnhöft 8, 24161 Altenholz


Die Zustellung des Schriftstückes erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Schriftstück kann vom Zustellungsadressat gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der üblichen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 15:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr) abgeholt bzw. eingesehen werden bei:
Gemeinde Altenholz
Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr
Raum 022
Allensteiner Weg 2-4
24161 Altenholz

Vor Abholung/ Einsicht des Schriftstückes ist mit dem Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr (Tel. 0431/ 32 01-140) zur vorherigen Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 155 Abs. 2 LVwG)
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste bzw. Rechtsnachteile drohen können.

Altenholz, 26.05.2025
Gemeinde Altenholz
gez. Dietrich