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Öffentliche Zustellung durch amtliche Bekanntmachung, 30.10.2025

Durch öffentliche Bekanntmachung § 155 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) öffentlich wird zugestellt

Schriftstück vom 30.10.2025 
an Herrn Mickael KARAM 
letzte bekannte Anschrift: Dehnhöft 8, 24161 Altenholz 

Die Zustellung des Schriftstückes erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. 

Das Schriftstück kann vom Zustellungsadressat gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der üblichen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag 8–12 Uhr und 13–15 Uhr, Freitag 8–12 Uhr) abgeholt bzw. eingesehen werden bei: 

Gemeinde Altenholz 
Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr 
Raum 022 
Allensteiner Weg 2–4 
24161 Altenholz 

Vor Abholung/Einsicht des Schriftstückes ist mit dem Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr (Tel: 0431 32 01-140) zur vorherigen Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 155 Abs. 2 LVwG) Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser öffentlichen Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste bzw. Rechtsnachteile drohen können.

Altenholz, 30.10.2025
gez. Dietrich