Öffentlich rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen nach dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen des Landes Schleswig-Holstein (Spielhallengesetz-SpielhG) durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit.