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Öffentlich rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen nach dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen des Landes Schleswig-Holstein (Spielhallengesetz-SpielhG) durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit.

Vollstaendiger-Vertrag_Spielhallen.pdf