Absage von Ausschusssitzungen
Die folgenden geplanten Sitzungen fallen leider aus:
- Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend am Montag, den 8. März 2021,
- Hauptausschuss am Mittwoch, den 10. März 2021.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die folgenden geplanten Sitzungen fallen leider aus:
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bekanntmachung der 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.9.2020 (GVOBL. Schl.-H. S. 514), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 16.12.2020 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 12.02.2021 folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:
Pressemitteilung zur Vorbereitung der Städtebauförderung im
Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ in der Gemeinde Altenholz.
Die Gemeinde Altenholz macht sich weiter auf den Weg mit der Städtebauförderung.
Nun beginnen die vorbereitenden Untersuchungen und die Erstellung des
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Gebiet „Stift Süd“.
Am Dienstag, dem 2. März 2021, um 17:30 Uhr, findet im Gemeindezentrum
der Gemeinde Altenholz, Klausdorfer Str. 78 b, 24161 Altenholz,
die 6. Sitzung des Lenkungsausschusses Städtebauförderung statt.
12 abwechslungsreiche Motive aus Altenholz hat der Fotokurs
der Förde-vhs zu einem hochwertigen Jahreskalender zusammengefügt.
Am Wochenende 16./17. Januar kam es zu mindestens drei Fahrraddiebstählen in Altenholz. Zwei Fahrräder wurden vor dem Famila-Markt in Klausdorf, ein weiteres im Allensteiner Weg in Stift entwendet.
Bitte beachten Sie:
Die geplante Sitzung des Lenkungsausschusses Städtebauförderung am
Dienstag, 02. Februar 2021
fällt leider aus.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Liebe Altenholzerinnen und Altenholzer,
in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09.2020 wurde der städtebauliche Rahmenplan „Ortskern Altenholz-Stift“ beschlossen. Das Innenministerium hat im Dezember 2020 dieser Planung auch zugestimmt.
Bekanntmachung der Gebührensatzung
für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1 und 17 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514), des § 45 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16. Januar 2019 (GVOBl. S. 30), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Ges. v. 13. November 2019 (GVOBl. S. 425) und § 10 i.V.m. §§ 1 und 5 der Satzung über die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Altenholz (Straßenreinigungssatzung) in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2020 folgende Satzung erlassen:
Bekanntmachung der 11. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)